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Aktuelles
22.02.2012 Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 08.12.2011 VI R 18/11 entschieden, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und...
17.02.2012 Erstattungs­zinsen steuer­pflichtig?
In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung hat der BFH Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von...
14.02.2012 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits­stätte: „Offen­sichtlich verkehrs­günstigere“ Straßen­verbindung
Der BFH hat durch Urteile vom 16.11.2011 VI R 19/11 und VI R 46/10 konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die...
10.02.2012 Bundes­finanzhof bejaht Verfassungs­mäßigkeit der Zuteilung der Identifikations­nummer und der dazu erfolgten Daten­speicherung
Der BFH hat mit Urteil vom 18.01.2012 II R 49/10 entschieden, dass die Zuteilung der Identifikationsnummer und die...
08.02.2012 Neue Beleg- und Buchnachweis­pflichten bei innergemein­schaftlichen Lieferungen – Übergangs­frist verlängert
Die Finanzverwaltung hat die Einführung der sog. Gelangensbestätigung zum Nachweis der Umsatzsteuerfreiheit von...

Online-Buchhaltung

Bockelmann & Partner ist seit November 2011 offizieller Servicepartner der Scopevisio AG. Unter Nutzung der Online-Buchhaltungssoftware der Scopevisio AG erbringt Bockelmann & Partner bedarfsgerechte und innovative Buchhaltungsdienste unter Nutzung der sog. "Cloud Technologie". Die Vorteile für unsere Mandanten durch die von uns angebotene Servicepartnerschaft mit der Scopevisio AG sind:

Einfacher Datenzugriff

Unsere Mandanten benötigen lediglich einen internetfähigen Computer und laden ihre Buchhaltungsbelege mit Hilfe eines handels- üblichen Scanners in "Ihre Online-Buchhaltung". Das aufwendige Sammeln und Übermitteln von Papierbelegen an den Steuerberater entfällt somit.

Optimale Betreuung, günstige Preise

Sowohl für unsere selbst buchenden Mandanten, als auch diejenigen, für welche wir die Buchhaltung komplett übernehmen, bietet unser Online-Buchhaltungsangebot die passende Unterstützung und dies zu günstigen Preisen.


Weitere Informationen (insbesondere zum Preisgefüge) finden Sie unter:
www.scopevisio.com/buchhaltung

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme, um Ihnen weitere Details unseres Online Angebotes zu erläutern.

Stets aktuelle Daten

Bei Nutzung der Cloud Technologie sind die gebuchten Unternehmensdaten stets aktuell für Mandant und Steuerberater verfügbar, da beide mit ein und derselben Software arbeiten. Zeitverzögerungen einer herkömmlichen Buchhaltung unter Übermittlung von Papierbelegen entfallen somit.

Folgende Module auf Basis der Scopevisio Software werden von uns betreut:

Für Mandanten die ihre Buchhaltung selbst erstellen und Unterstützung bei der Systemeinrichtung benötigen.



Für Mandanten die ihre Buchhaltung selbst erstellen und eine dauerhafte Unterstützung bei fachlichen Fragen wünschen.

Für Mandanten die ihre Buchhaltung selbst erstellen und zur Absicherung eine Plausibilitätsprüfung durch einen erfahrenen Buchhalter wünschen.

 



Durchführung der kompletten Buchhaltung durch uns. Unsere Mandanten stellen online ihre Belege zur Verfügung und wir übernehmen die Buchung der Belege sowie die Erstellung der Buchhaltungsauswertungen.